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AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON STEVEN HÄMMERLE WEIHNACHTSBÄUME bei Großaufträgen Lieferung ab 1LKW 40t

Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für den Verkauf und die Lieferung von Weihnachtsbäumen und Schnittgrün durch Steven Hämmerle Weihnachtsbäume handelnd unter Christaumdealer.de (im weiteren nur noch SHW genannt), sofern zwischen SHW und dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

MENGE
1.1 Die gelieferte Menge kann durch die Schwankung der Dichte der Bäume/Schnittgrün abweichen. SHW bemüht sich intensiv die Paletten laut Vereinbarung zu packen. Selten treten geringfügige Abweichungen auf während der intensiven Produktionszeit aus Wald in Palette. Das betrifft Gesamtmengen sowie vereinbarte Mengen. In diesem Bereich kauft der Käufer die vereinbarte Menge zu dem vereinbarten Stückpreis.

PREIS
1 Die Lieferung erfolgt zu dem im Vertrag angegebenen und vereinbarten Preis.
2 Der Preis versteht sich zzgl. Deutscher Mehrwertsteuer, Zollabfertigungskosten sowie direkten und indirekten Steuern.
3 Bis zur Lieferung ist der Käufer verpflichtet, Preisänderungen von SHW infolge nachgewiesener Kostensteigerungen, die auf Änderungen der die Lieferung betreffenden Wechselkurse, Zölle, Steuern und Abgaben etc. zurückzuführen sind, zu akzeptieren.
ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT UND GEWÄHRLEISTUNG
1 Die Zahlung hat gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen.
2 Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der Zahlung auf dem SHW Bankkonto Eigentum von Steven Hämmerle.
3 Wenn eine Banküberweisung nicht rechtzeitig erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, Zinsen ab dem Fälligkeitsdatum gemäß den Bestimmungen des deutschen Zinsgesetzes zu zahlen.
4 Ist der Käufer gemäß der zwischen den Parteien abgeschlossenen Vereinbarung zur Leistung einer Anzahlung oder zur Bestellung einer Bankgarantie verpflichtet, und hat der Käufer zum vereinbarten Zeitpunkt die Anzahlung nicht geleistet bzw. die Bankgarantie nicht bestellt oder erfüllt die bestellte Garantie die vereinbarten Konditionen nicht, gilt dies als wesentliche Vertragsverletzung.
5 Wenn der Käufer die zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht erfüllt (eine vereinbarte Vorauszahlung wird nicht rechtzeitig gezahlt oder nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsmodalitäten, z. B. Versäumnis der Bestellung einer Bankgarantie oder des Abschlusses einer vereinbarten Kreditversicherung), behält sich SHW das Recht vor, von dem Vertrag zurückzutreten und einen Betrag in Höhe von 25 % der gesamten Vertragssumme als Schadensersatz für die Vertragsverletzung zu berechnen.
SORTIERUNG
4.1 Jede Verarbeitung erfolgt gemäß den Sortierungsvorschriften (Sortierleitfaden) von SHW .

BEGEHUNG
1 Der Käufer wird zur Prüfung der Bäume vor Verarbeitung aufgefordert und SHW wird auf Antrag des Käufers innerhalb der normalen Geschäftszeiten eine Begehung
der Gebiete durchführen, in denen die bestellten Bäume wachsen.
2 Führt der Käufer eine solche Begehung nicht durch, ist eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Umständen, die bei einer solchen Begehung offensichtlich gewesen wären, gegen SHW ausgeschlossen.
LIEFERUNG
1 Die Lieferung erfolgt gemäß Vereinbarung zwischen dem Käufer und SHW.
2 Bei Lieferung ab einen vorgegebenen Ort in Dänemark oder Deutschland gilt die Lieferung als erfolgt, wenn die Bäume bzw. das Schnittgrün an diesem Ort auf Lkw verladen wurde gemäß den International Commercial Terms (Incoterms) 2010.
3 Bei Lieferung an die Anschrift des Käufers im Ausland gilt die Lieferung als erfolgt, wenn die Bäume bzw. das Schnittgrün dem Käufer an seiner Anschrift auf einem Lkw zur Verfügung gestellt worden ist.
4 Der Liefertermin ist zwischen dem Käufer und SHW zu vereinbaren. Sollte während des Transports Verzug infolge von Umständen entstehen, auf die SHW keinen Einfluss hat, wie beispielsweise Verzollung oder ungünstige Witterungs-bedingungen, verzögert sich der Liefertermin um die Dauer der durch den betreffenden Umstand verursachten Verzögerung.
6.5 Erfolgt die Lieferung nicht zum vereinbarten Liefertermin,
ist der Käufer allein zum Setzen einer endgültigen an- gemessenen Nachfrist von nicht weniger als 8 Tagen berechtigt. Er ist nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung sonstiger Ansprüche aufgrund dieser Verzögerung berechtigt. Ist der Liefertermin für Weih- nachtsbäume zwischen 13 und 23 Dezember vereinbart, kann der Käufer unter Angabe einer angemessenen Begründung die oben genannte Frist von 8 Tagen kürzen.

6.6 Im Falle eines vom Käufer zu vertretenden Lieferverzugs ist der Käufer zur Leistung sämtlicher Zahlungen an SHW verpflichtet, als ob die Lieferung fristgerecht erfolgt wäre.

VERLADUNG
7.1 Die Sendung wird nach Sorte und Sortierung geladen. Um SHW die effiziente Verladung zu ermöglichen, hat der Käufer rechtzeitig vor Belieferung eine Ladeliste und eine Liefermatrix zu erstellen. Die Vorlage für die Liefermatrix, die vom Käufer auszufüllen ist, wird von SHW zur Verfügung gestellt. Die Ladeliste und Liefermatrix bedürfen der Genehmigung von SHW.

ENTLADUNG
8.1 Bei Lieferung gem. 6.3, oben, hat der Käufer innerhalb von höchstens 2 Stunden ab Ankunft des Lkw für das Entladen der Bäume bzw. des Schnittgrüns zu sorgen. Etwaige der SHW entstehende Kosten durch Verzögerungen infolge von Wartezeit, zusätzlicher Fuhrzeit, Mangel an Arbeitskräften etc. hat der Käufer zu ersetzen.

GEFAHRÜBERGANG
9.1 Die Gefahr geht bei Lieferung der Bäume/des Schnittgrüns von SHW auf den Käufer gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen (Incoterms 2010) über.

MÄNGEL UND BEANSTANDUNGEN
10.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Bäume/das Schnittgrün unverzüglich nach Anlieferung mit kaufmännischer Sorgfalt zu überprüfen, darunter sich von der Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware zu vergewissern. Die Überprüfung hat in jedem Fall spätestens am Liefertag zu erfolgen.

10.2 Der Käufer ist zum Abgleich der gelieferten Bäume/
des gelieferten Schnittgrüns mit dem Lieferschein, zur Überprüfung der Vertragsmäßigkeit der Lieferung und zur Prüfung der Bäume/des Schnittgrüns auf Beschädigungen verpflichtet, vgl. jedoch Ziffer 1.1.

10.3 Ferner ist der Käufer zum Auspacken der Paletten spätestens am Tag nach erfolgter Lieferung verpflichtet. Bei Unterlassung verliert der Käufer sein Recht auf Geltendmachung von Ansprüchen gegen SHW wegen angeblicher Mängel an den gelieferten Bäumen/dem gelieferten Schnittgrün.

10.4 Mängelrügen sind spätestens 48 Stunden nach Lieferung der mangelhaften Bäume/des mangelhaften Schnittgrüns gegenüber SHW geltend zu machen. In der Mängelrüge ist die Art des Mangels genau anzugeben.

10.5 Die Beschwerde muss SHW per E-Mail übermittelt werden. Aus der Mitteilung müssen Lieferdatum, Auftragsnummer der SHW, Etikettennummern der Lieferung sowie Palettennummern hervorgehen und, soweit erbeten, müssen Belegfotos beigefügt werden. Darüber hinaus hat der Käufer etwaige zusätzlich von SHW verlangte Auskünfte zu erteilen.

10.6 Beanstandungen, die ausschließlich auf dem Frachtbrief/ CMR angegeben sind, gelten als nicht übermittelt. Erhält SHW eine Beanstandung seitens des Käufers nicht rechtzeitig, wird SHW von jeder Mängelhaftung hinsichtlich Menge und Qualität befreit, jedoch ist Artikel 10.8 untenstehend zu beachten.

10.7 Ansprüche aufgrund versteckter Qualitätsmängel können bis zum Folgetag nach dem Tag geltend gemacht werden, an dem der Käufer den Mangel nach angemessenem Ermessen hätte feststellen müssen.

10.8 SHW haftet nur für Mängel, die vor der Lieferung an den Käufer vorhanden waren. SHW trifft somit keine Haftung auf Mängel, die nach dem Gefahrübergang bei den Käufer eingetroffenen Umständen beruhen.

10.9 Bei Mängeln ist SHW zur Neulieferung spätestens 8 Tage nach Eingang der Beanstandung berechtigt. Eine Neulieferung kann jedoch nicht später als am 20. Dezember erfolgen.

10.10 Bei Beanstandungen durch den Käufer aufgrund von Umständen, die keine von SHW zu vertretenden Mängel darstellen, ist SHW zur Entschädigung des Aufwands und der SHW durch die Beanstandung entstandenen Kosten berechtigt.

10.11 Bei noch nicht behandelten Beanstandungen gelten die Zahlungsbedingungen weiterhin für den gesamten Auftrag, jedoch kann der Kunde bis zur Klärung der Beanstandung einen dem Wert der beanstandeten Bäume entsprechenden Betrag einbehalten.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
11.1 Die Gesamthaftung von SHW beschränkt sich bei jeder Lieferung auf den für die Lieferung vereinbarten Preis.

11.2 SHW haftet nicht für Betriebsverluste, entgangenen Gewinn oder sonstige indirekte Verluste aus dem Vertrag, darunter indirekte Verluste, die sich aus Verzögerungen oder Mängeln an der Ware ergeben.

HÖHERE GEWALT
12.1 Keine Partei haftet für den Zeitraum und in dem Umfang,
in dem die Möglichkeit einer Partei zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei stehende Umstände ausgeschlossen ist, beispielsweise Krieg, Terrorismus, Bevölkerungsunruhen, Vandalismus, umfassenden Insektenbefall, Streik, Aussperrung, Arbeitskonflikte, Mangel an bzw. Zusammenbruch von Transportmöglichkeiten, Brand, Überschwemmung, Dürre, extreme Witterungsbedingungen oder sonstige außerhalb der angemessenen Kontrolle der Parteien stehende Umstände („Ereignis höherer Gewalt“) für die mangelnde Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, vorausgesetzt, der jeweiligen Partei konnte die Berücksichtigung der Ereignisse und deren Folgen hinsichtlich ihrer Möglichkeit zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nicht zugemutet werden, und vorausgesetzt, die Partei hätte nach angemessenem Ermessen das Ereignis nicht vermeiden und seine Folgen überwinden können.

12.2 Die Partei, die sich auf ein Ereignis höherer Gewalt berufen will, hat binnen einer angemessenen Frist, nachdem sie
von dem Hindernisgrund Kenntnis erlangt hat, die andere Partei über den Hindernisgrund und seine Bedeutung für die Erfüllung des Vertrags zu benachrichtigen. Bei Unterlassung ist die Partei nicht von der Haftung für die mangelnde Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter Berufung auf höhere Gewalt befreit. Beide Parteien sind verpflichtet, sich nach besten Kräften zu bemühen, die Folgen der mangelnden Erfüllung dieses Vertrags, die auf einem Ereignis höherer Gewalt beruht, zu verhindern und zu mindern.

12.3 Die vertraglichen Verpflichtungen der Parteien werden bis zur Behebung des Hindernisgrundes außer Kraft gesetzt.

12.4 SHW haftet nicht für Verfügbarkeit, Preisänderungen, Tippfehler und Irrtümer. SHW ist nicht verpflichtet, den Käufer zu entschädigen, wenn die Lieferung auf Grund von unvorhersehbaren Hindernissen, die nach Vertragsabschluss auftreten, unmöglich, über Gebühr erschwert oder verteuert wird. Beispiele für solche Hindernisse schließen ein: Naturkata- strophen, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Unruhen, Konflikte, Arbeitskämpfe, Energiekrisen, mechanische Schäden, Feuer, Epidemien, Maßnahmen der Regierung, einschließlich Nichterteilung von Ausfuhr- und Einfuhrgenehmigungen und die Einführung von Pfandsystemen. Es ist zu beachten, dass diese Bestimmung auch Situationen erfasst, in denen SHW nicht in der Lage ist, normale, geeignete Transportmöglichkeiten sicherzustellen.

ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSGRUNDLAGE
13.1 Jede Änderung von Lieferverträgen bedarf der Schriftform.

STREITIGKEITEN
14.1 Etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien sind nach deutschem Recht vom Landgericht München zu entscheiden. Urteile des Gerichtes sind gemäß den gesetzlichen Rechtsmitteln in Deutschland anfechtbar.

SHW -Steven Hämmerle Weihnachtsbäume handelnd unter

Steven Hämmerle
STEVEN HÄMMERLE WEIHNACHTBÄUME
Großhandel, Einzelhandel, Vermarktung, Dekoration
Ebersberger Str. 15
D-85661 Forstinning b. München

Tel +49 20 34 65 64
info@christbaumdealer.de
www.christbaumdealer.de
Steuer-Nr.: 147/168/40817
UST ID DE270175867

Stand 01012018

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa.
Steven Hämmerle Weihnachtsbäume (SHW)

Ebersberger Str. 15 D-85661
Forstinning b. München

www.Christbaumdealer.de
www.Biochristbaum.de

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma:Steven Hämmerle
Ebersberger Str. 15 D-85661
Forstinning b. München

Reklamationen müssen innerhalb 24 Stunden schriftlich per Fax unter 089/ 60035784 oder per Email: info@christbaumdealer.de eingehen.

Bestellte Ware kann bis zum 20.12. eines Jahres auf dem Großhandelsplatz gelagert und nach Bedarf abgeholt werden. Jedoch verpflichtet sich der Käufer die bestellte Ware auch bei nicht Abholung zu bezahlen.

Eine Rücknahme von Naturprodukten wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Rücknahme von Produkten mit einem Mehrwertssteuersatz von 19% gilt eine Rücknahmegebühr von 20% Grundsätzlich gilt bei Naturprodukten, dass sämtliche Güter wie Nordmanntannen, Kiefern, Fichten und Schnittgrün nach Aufstellung in einen geschlossenen Raum eine Haltbarkeit von ca. 7-10 Tagen haben, bevor die Austrocknung beginnt. Für die Austrocknung besteht kein Reklamationsgrund

Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnungen sind nach Erhalt zu begleichen. Jedoch spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum.Danach fallen 15% Zinsen pro Jahr an.

Skonto oder andere Abzüge sind nicht zulässig.

Gerichtsstand ist München

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